Attraktive 4-Zimmer-Wohnung als moderne 3er-WG in Rheine
Diese charmante und großzügig geschnittene Wohnung befindet sich in ruhiger Lage in Rheine und eignet sich ideal als Wohngemeinschaft für drei Personen. Sie bietet drei separate Schlafzimmer, eine gemeinsame Küche, ein modernes Bad sowie einen lichtdurchfluteten Wohn-/Essbereich mit Zugang zur großen Loggia (18,5 m²) – perfekt für gemeinsame Abende oder zum Entspannen.
Highlights / Vorteile
- Zentrale Innenstadtlage über dem Restaurant Roter Hirsch
- Drei private Schlafzimmer & Gemeinschaftsflächen
- Eingebaute Küche mit großem Kühlschrank
- Loggia mit Blick in den Hirschgarten
- Exzellente Zuganbindung nach Münster: ideal für pendelnde Studierende
- Wärme & Wasser bereits inklusive im Mietpreis
Wohnungsbeschreibung
- Gesamtfläche: ca. 90 m²
- Zimmer: 4 (davon 3 Schlafzimmer + gemeinsamer Wohn-/Essbereich)
- Lage: "ruhiges" Mehrparteienhaus, gute Anbindung an ÖPNV und Einkaufsmöglichkeiten
- Etage: 2. Obergeschoss (kein Aufzug vorhanden)
- Balkon/Loggia: ja, großzügig überdacht mit ca. 18,5 m²
Raumaufteilung laut Grundriss:
- Schlafraum 1: 16,24 m²
- Schlafraum 2: 22,85 m²
- Schlafraum 3: 14,40 m²
- Wohnen/Essen: 15,84 m²
- Küche: 9,60 m² (mit Fenster)
- Bad: 4,17 m²
- Kammer/Abstellraum: 5,32 m²
Ausstattung
- Helle Räume mit großen Fenstern
- Moderne Bodenbeläge
- Zeitgemäßes Bad mit Dusche
- Großzügige Loggia mit Blick in den Hirschgarten
- Küche mit Anschluss für Spülmaschine
- Kellerraum und Waschmöglichkeiten im Haus vorhanden
Mietkonditionen
- Miete: 1.490 €
- Pauschal Warmmiete inklusive Heiz- und Wasserkosten sowie Betriebskosten (ohne Strom, Telefon, Rundfunkgebühren ..)
- Kaution: 2 Nettokaltmieten
- Mindestmietdauer: 24 Monate
- Vertragsform: gemeinsamer Mietvertrag für alle Bewohner
- Kündigung: nur gemeinschaftlich möglich
- Bei Ausscheiden einer Person: die verbleibenden Mieter tragen die Miete, bis ein neuer Vertrag geschlossen wird
WG-Konzept & Mietstruktur
- Diese Wohnung wird gemeinsam an alle Bewohner in einem Mietvertrag vergeben.
- Jede/r Bewohner/in unterschreibt den Vertrag einzeln.
- Eine Gesamtkündigung ist nur gemeinschaftlich möglich.
- Scheidet eine Person aus, müssen die verbleibenden Mieter die Miete weitertragen, bis ein neuer Vertrag mit einem neuen Mitbewohner geschlossen wird.
- Bei Einzug eines neuen Mitbewohners wird ein neuer gemeinsamer Mietvertrag erstellt.
Ideal geeignet für Studierende, Auszubildende oder Berufseinsteiger, die gemeinschaftlich wohnen, aber trotzdem Wert auf Privatsphäre legen.